Die Neufassung des JStG (Jahressteuergesetz) ist am 1.Januar 2023 in Kraft getreten.

Für Sie ist die Unterstützung beim Ausbau der erneuerbaren Energien wichtig.

Das enthaltene Dekret definiert die Mehrwertsteuerbefreiung für Stromerzeugungs- und -Speicher Lösungen.

Konkret bedeutet dies, dass nicht nur die Kosten der Photovoltaik- und Energiespeicheranlagen, sondern auch der nachträglich installierten Einzelkomponenten sinken.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Nutzung der Speicherlösungen und/oder Komponenten unterliegt den folgenden Bedingungen:

Die private Nutzung umfasst das Wohnumfeld, Balkone, Gärten, Garagen, Gartenschuppen, Zäune und sogar Wohnmobile und Boote, die selten oder nie bewegt werden.

Wer profitiert von der Steuerbefreiung?

Diese Regelung gilt für Lieferung, Montage und Betrieb innerhalb bzw.

nach Deutschland und gilt daher für alle Einkäufe, die mit einer Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland getätigt werden.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind abgedeckt?

Diese Ausnahme gilt für das gesamte System oder nachträglich erworbene Komponenten der Stromerzeugungs- und/oder Speicherlösung.

Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen, sind die Preise in unserem Shop            „Netto = Brutto“. Die Steuerbefreiung gilt für folgende Produkte und Dienstleistungen:

Wie gebe ich eine Bestellung auf?

Alle unsere Produkte sind von der Mehrwertsteuer befreit und können einfach in den Warenkorb gelegt werden.

Wir schicken Ihnen im Anschluss ihrer Bestellung ein Formular zu MwSt-Befreiung zu, welches wir unterschrieben von Ihnen zurück benötigen.

Damit versichern Sie uns, dass die oben genannten Voraussetzungen zur Befreiung erfüllt sind

Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, erklären Sie sich mit der nachträglichen Rechnungsstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.